Warum die Abfallbewirtschaftung genannt wird
Anhang II der NIS-2-Richtlinie (EU) 2022/2555 nennt die Abfallbewirtschaftung im Sinne der Richtlinie 2008/98/EG, also Sammlung, Beförderung, Verwertung einschließlich Sortierung und Beseitigung von Abfällen. Ausgenommen sind Unternehmen, für die Abfallbewirtschaftung nicht die Hauptwirtschaftstätigkeit ist. Ab mittlerer Größe gelten Unternehmen dieser Art als wichtige Einrichtungen. In Deutschland ist die Richtlinie über das BSIG umgesetzt.
Die Größe richtet sich nach der EU-Empfehlung 2003/361/EG: Beschäftigte, Jahresumsatz und Bilanzsumme zählen, Partner- und verbundene Unternehmen können mitzählen. Das Beispiel unten hat 210 Vollzeitstellen; Umsatz und Bilanzsumme liegen im zweistelligen Millionenbereich.
Worauf Recycling-Betriebe besonders achten
- Waage und Wiegeserver, Shredder- und Sortieranlage sind Anlagensteuerungen. Der Assistent lässt sie als eigene Systeme erfassen, nicht nur die Büro-IT.
- Typische Risiken im Beispiel: Ausfall des Cloud-ERP, Fernwartungszugang des Anlagenherstellers, Ausfall der Shredder-Steuerung, Phishing und Betrugsmails, Stromausfall am Standort.
- Systemhaus, Softwareanbieter und Anlagenhersteller gehören in die Lieferkette.
- Erhebliche Vorfälle sind in Stufen zu melden: 24 Stunden, 72 Stunden, ein Monat. Der Assistent hält fest, wer meldet, wer vertritt und wo der Zugang zum Meldeportal liegt.
Der Ablauf mit dem Assistenten: Muster Recycling GmbH (Beispiel)
Das erfundene Beispiel betreibt einen Schrottplatz mit Shredder- und Sortieranlage am Standort Beispielhafen.
- Einstufung: Sektor Abfallbewirtschaftung und 210 Vollzeitstellen ergeben eine vorläufige Einschätzung als wichtige Einrichtung und den Profilvorschlag P3 Mittel (50–249 Beschäftigte).
- Vorhandene Systeme: Dokumentenablage, Identitätsverwaltung und Ticketsystem werden verlinkt statt doppelt erfasst.
- Abläufe und Risiken: Sie wählen aus häufigen Gefährdungen, was Ihren Betrieb trifft. Je Treffer legt der Assistent ein Risiko mit Maßnahme an, dessen Stand Sie fortschreiben.
- Maßnahmen, Meldewege und Bericht: die Punkte der Durchführungsverordnung (EU) 2024/2690, die Meldewege mit den Fristen von 24 Stunden, 72 Stunden und einem Monat und der Bericht für die Geschäftsleitung.



Prüfen Sie die Einstufung
Wer Abfälle nur nebenbei bewirtschaftet, fällt mit dieser Tätigkeit unter die Ausnahme. Wo die Grenze liegt, ist im Einzelfall zu prüfen, ebenso der Einfluss von Konzernzugehörigkeit und Sonderfällen. Eine erste Orientierung gibt der NIS2-Betroffenheitscheck.