Sind wir überhaupt betroffen?
Das hängt vor allem von Sektor und Größe ab, in Einzelfällen auch von der Zugehörigkeit zu einer Unternehmensgruppe und von Sonderfällen. Der Assistent gibt eine erste Einschätzung nach § 28 BSIG, die geprüft werden sollte. Vorläufige Einordnung, keine Rechtsberatung.
Ersetzt der Assistent Registrierung und Meldungen an die Behörde?
Nein. Der Assistent sendet nichts. Registrierung (§ 33 BSIG) und Meldungen (§ 32 BSIG) laufen über das Portal der Behörde. Der Assistent bereitet vor und hält den Stand fest.
Gilt die Durchführungsverordnung (EU) 2024/2690 für uns?
Verbindlich ist sie für bestimmte digitale Anbieter, etwa Cloud, Rechenzentren oder Managed Service Provider. Für alle anderen ist sie der anerkannte Maßstab für die Maßnahmen nach § 30 BSIG. Der Assistent zeigt das als Fall D (unmittelbar verbindlich), Fall A (Maßstab) oder Fall N (voraussichtlich nicht betroffen).
Was muss die Geschäftsleitung tun?
Nach § 38 BSIG die Maßnahmen umsetzen und überwachen sowie regelmäßig an Schulungen teilnehmen. Der Assistent hält Beschluss, Überwachung und Schulung fest. Haftungsfragen gehören in die Rechtsberatung.
Wo liegen unsere Daten?
Der NIS2-Manager läuft lokal unter Windows. Es gibt keine Cloud der TSMONDO. Die Datendatei lässt sich mit einem Master-Passwort verschlüsseln und im gemeinsamen Ordner fürs Team nutzen.
Was passiert mit Angaben, die wir schon im NIS2-Manager erfasst haben?
Der Assistent schreibt in die vorhandenen Register. Er füllt nur leere Felder, fragt bei abweichenden Werten nach, und alles lässt sich rückgängig machen.
Berücksichtigt der Assistent Anlagensteuerungen und Dienstleister?
Anlagensteuerungen wie Waage oder Shredder lassen sich als eigene Systeme und Risiken erfassen, Dienstleister und Lieferanten in der Etappe Lieferkette. Welche Tiefe dabei gefragt ist, bestimmt das Größenprofil.
Gibt es den Assistenten auch auf Englisch?
Ja. Der NIS2-Manager liegt auf Deutsch und Englisch vor; die englische Fassung arbeitet mit dem EU-Katalog.
Ersetzt der NIS2-Manager die Beratung?
Nein. Er führt durch die Umsetzung und hält sie nachvollziehbar fest. Die rechtliche Einordnung bleibt Ihre Aufgabe, gegebenenfalls mit Rechtsberatung.
Ist der Umsetzungsassistent schon verfügbar?
Ja. Seit Version 2.52.0 (2. Oktober 2026) ist er im NIS2-Manager enthalten, im Reiter „Geführte Umsetzung“. Die Bilder zeigen erfundene Beispieldaten. Der NIS2-Manager lässt sich 7 Tage kostenlos testen; in der Demo trägt der Bericht den Hinweis „TESTVERSION“.