KRITIS — kritische Anlagen und Infrastrukturen
KRITIS ist die Kurzform für kritische Infrastrukturen: Anlagen aus versorgungsrelevanten Sektoren, deren Ausfall oder Beeinträchtigung zu erheblichen Versorgungsengpässen oder Gefährdungen der öffentlichen Sicherheit führen würde. Betreiber kritischer Anlagen sind im BSIG eine eigene Kategorie nach § 2 — sie sind keine Einrichtungskategorie wie besonders wichtige oder wichtige Einrichtungen.
Aktualisiert am: 19.08.2026
Die häufigste Verwechslung
KRITIS und NIS2 werden oft in einen Topf geworfen. Tatsächlich stehen sie nebeneinander: Die Einrichtungskategorien folgen aus Sektor und Größe, die Anlageneigenschaft folgt aus Schwellenwerten, die eine Rechtsverordnung festlegt. Ein Unternehmen kann beides zugleich sein, und dann gelten beide Pflichtenkreise.
Was Betreiber zusätzlich leisten
Für kritische Anlagen kommen Nachweispflichten gegenüber dem Bundesamt und der Einsatz von Systemen zur Angriffserkennung hinzu. Das Grundgerüst — Risikoanalyse, Maßnahmen, Vorfallbehandlung, Nachweise — ist dasselbe, nur die Prüftiefe steigt.
Wo das im Mandat vorkommt
Ob Sie als Einrichtung, als Betreiber oder als beides erfasst sind, klärt die Einordnung zu Beginn der NIS2-Beratung. Den Überblick über die Pflichtenlage finden Sie im NIS-2-Bereich.
Häufige Frage
Ist jedes NIS2-pflichtige Unternehmen automatisch KRITIS?
Nein. Die meisten erfassten Unternehmen sind besonders wichtige oder wichtige Einrichtungen, aber keine Betreiber kritischer Anlagen. Die Anlageneigenschaft hängt an Versorgungsschwellen, nicht an der Unternehmensgröße.