Sicherheitsvorfall
Ein Sicherheitsvorfall ist ein Ereignis, das die Vertraulichkeit, Integrität oder Verfügbarkeit von Informationen oder Systemen tatsächlich beeinträchtigt — im Unterschied zum Ereignis, das nur auffällig ist. Die Bewältigung von Sicherheitsvorfällen ist als § 30 Abs. 2 Nr. 2 BSIG eine eigene Maßnahmengruppe und verlangt festgelegte Rollen, Meldewege und Dokumentation.
Aktualisiert am: 19.08.2026
Ereignis, Vorfall, Krise
Die Abstufung entscheidet, wer geweckt wird. Ein Ereignis ist eine Auffälligkeit, die geprüft wird. Ein Vorfall hat eine erkennbare Auswirkung und löst den festgelegten Prozess aus. Eine Krise überschreitet die Linienorganisation und geht in das Business Continuity Management über.
Meldewege
Für erhebliche Vorfälle sieht das BSIG ein mehrstufiges Meldeverfahren gegenüber dem Bundesamt vor. Fristen und Ablauf habe ich in einem eigenen Beitrag beschrieben: NIS2-Meldepflichten bei Sicherheitsvorfällen. Betroffene personenbezogene Daten lösen zusätzlich die Meldepflicht der DSGVO aus.
Wo das im Mandat vorkommt
Meldewege, Rollen und Vorlagen lege ich im Rahmen der NIS2-Beratung fest. Im NIS2 Manager sind Meldeketten, Fristen und Vorfalldokumentation als Register angelegt.
Häufige Frage
Ab wann ist ein Vorfall erheblich?
Erheblich ist er, wenn er schwerwiegende Betriebsstörungen oder finanzielle Verluste verursachen kann oder andere natürliche oder juristische Personen durch erhebliche Schäden betreffen kann. Die Bewertung gehört in den Vorfallprozess, nicht in die Stunde des Ereignisses.