Was die Notfall-Funktion macht

Das Modul bündelt alles, was im Ernstfall zählt: eine priorisierte Sofortmaßnahmen-Checkliste (Systeme isolieren, Beweise sichern, Zeitpunkt der Kenntnisnahme dokumentieren), geführte Meldewege für die NIS2-/BSIG-Meldung an das BSI und die DSGVO-Datenpanne an die Aufsichtsbehörde, Textbausteine zur Benachrichtigung von Kunden und Betroffenen, die zuständigen behördlichen Meldestellen sowie Ihre eigenen Notfallkontakte. Alle notfall-relevanten Register und Dokumente sind direkt verknüpft, und der komplette Notfallplan lässt sich als PDF exportieren.

NIS-2-Relevanz

Die Meldepflicht ist eine der schärfsten NIS2-Anforderungen: Erhebliche Sicherheitsvorfälle müssen dem BSI gestuft gemeldet werden — eine Frühwarnung binnen 24 Stunden, eine Meldung binnen 72 Stunden und ein Abschlussbericht spätestens einen Monat nach der Meldung (Art. 23 NIS2 / § 32 BSIG). Bei personenbezogenen Daten kommt die 72-Stunden-Meldung an die Datenschutz-Aufsichtsbehörde hinzu (Art. 33 DSGVO). Geübtes Incident-Handling und die Aufrechterhaltung des Betriebs verlangt NIS2 zusätzlich in Art. 21 Abs. 2 b) und c). Wer im Ernstfall erst die Fristen und Ansprechpartner recherchiert, verliert wertvolle Zeit — genau das nimmt Ihnen das Modul ab.

Im NIS2 Manager

Der Notfall-Tab gliedert sich in klare Schritte A bis G: Sofortmaßnahmen, BSI-Meldung, DSGVO-Meldung, Benachrichtigung von Kunden und Betroffenen, behördliche Meldestellen, eigene Notfallkontakte und notfall-relevante Register. Ein Klick erzeugt den vollständigen Notfallplan als PDF — bewusst auch offline nutzbar, denn bei einem Vorfall fallen Netz oder Cloud oft als Erstes aus.

Screenshot: Notfall & Meldewege im TSMONDO NIS2 Manager
Die Funktion „Notfall & Meldewege“ im TSMONDO NIS2 Manager.

Häufige Fragen

Welche Meldefristen gelten bei einem NIS2-Sicherheitsvorfall?

Für erhebliche Sicherheitsvorfälle sieht NIS2 eine gestufte Meldung an das BSI vor: eine Frühwarnung binnen 24 Stunden, eine Meldung binnen 72 Stunden und einen Abschlussbericht spätestens einen Monat nach der Meldung (Art. 23 NIS2 / § 32 BSIG). Sind personenbezogene Daten betroffen, kommt die 72-Stunden-Meldung an die Datenschutz-Aufsichtsbehörde hinzu (Art. 33 DSGVO). Der NIS2 Manager führt Sie durch jeden dieser Schritte.

Funktioniert das Notfall-Modul auch ohne Internet?

Ja. Sofortmaßnahmen-Checkliste, Meldewege, Kontakte und der Notfallplan-PDF-Export sind vollständig offline verfügbar — gerade dann, wenn bei einem Vorfall Netz oder Cloud als Erstes ausfallen.

Weitere Funktionen des NIS2 Manager

Business Impact Analyse →Register →Fristen & Reminder →Dokumentvorlagen →

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