Funktion · Notfall & Meldewege
Im Ernstfall richtig reagieren: Notfall & Meldewege
Ein Sicherheitsvorfall ist Stress pur — und die Uhr läuft. Das Notfall-Modul des NIS2 Manager führt Sie Schritt für Schritt durch die Sofortmaßnahmen und die gesetzlichen Meldewege an BSI und Datenschutz-Aufsichtsbehörde, hält alle Notfallkontakte bereit und erzeugt auf Knopfdruck einen Notfallplan als PDF.
Was die Notfall-Funktion macht
Das Modul bündelt alles, was im Ernstfall zählt: eine priorisierte Sofortmaßnahmen-Checkliste (Systeme isolieren, Beweise sichern, Zeitpunkt der Kenntnisnahme dokumentieren), geführte Meldewege für die NIS2-/BSIG-Meldung an das BSI und die DSGVO-Datenpanne an die Aufsichtsbehörde, Textbausteine zur Benachrichtigung von Kunden und Betroffenen, die zuständigen behördlichen Meldestellen sowie Ihre eigenen Notfallkontakte. Alle notfall-relevanten Register und Dokumente sind direkt verknüpft, und der komplette Notfallplan lässt sich als PDF exportieren.
NIS-2-Relevanz
Die Meldepflicht ist eine der schärfsten NIS2-Anforderungen: Erhebliche Sicherheitsvorfälle müssen dem BSI gestuft gemeldet werden — eine Frühwarnung binnen 24 Stunden, eine Meldung binnen 72 Stunden und ein Abschlussbericht spätestens einen Monat nach der Meldung (Art. 23 NIS2 / § 32 BSIG). Bei personenbezogenen Daten kommt die 72-Stunden-Meldung an die Datenschutz-Aufsichtsbehörde hinzu (Art. 33 DSGVO). Geübtes Incident-Handling und die Aufrechterhaltung des Betriebs verlangt NIS2 zusätzlich in Art. 21 Abs. 2 b) und c). Wer im Ernstfall erst die Fristen und Ansprechpartner recherchiert, verliert wertvolle Zeit — genau das nimmt Ihnen das Modul ab.
Im NIS2 Manager
Der Notfall-Tab gliedert sich in klare Schritte A bis G: Sofortmaßnahmen, BSI-Meldung, DSGVO-Meldung, Benachrichtigung von Kunden und Betroffenen, behördliche Meldestellen, eigene Notfallkontakte und notfall-relevante Register. Ein Klick erzeugt den vollständigen Notfallplan als PDF — bewusst auch offline nutzbar, denn bei einem Vorfall fallen Netz oder Cloud oft als Erstes aus.

Häufige Fragen
Welche Meldefristen gelten bei einem NIS2-Sicherheitsvorfall?
Für erhebliche Sicherheitsvorfälle sieht NIS2 eine gestufte Meldung an das BSI vor: eine Frühwarnung binnen 24 Stunden, eine Meldung binnen 72 Stunden und einen Abschlussbericht spätestens einen Monat nach der Meldung (Art. 23 NIS2 / § 32 BSIG). Sind personenbezogene Daten betroffen, kommt die 72-Stunden-Meldung an die Datenschutz-Aufsichtsbehörde hinzu (Art. 33 DSGVO). Der NIS2 Manager führt Sie durch jeden dieser Schritte.
Funktioniert das Notfall-Modul auch ohne Internet?
Ja. Sofortmaßnahmen-Checkliste, Meldewege, Kontakte und der Notfallplan-PDF-Export sind vollständig offline verfügbar — gerade dann, wenn bei einem Vorfall Netz oder Cloud als Erstes ausfallen.
Weitere Funktionen des NIS2 Manager
Business Impact Analyse →Register →Fristen & Reminder →Dokumentvorlagen →