EU AI Act — die KI-Verordnung der Europäischen Union
Der EU AI Act (KI-Verordnung) ist die Verordnung der Europäischen Union über künstliche Intelligenz. Sie stuft Anwendungen nach ihrem Risiko ein — von verbotenen Praktiken über Hochrisiko-Anwendungen und Anwendungen mit Transparenzpflichten bis zu solchen mit geringem Risiko — und knüpft daran abgestufte Pflichten für Anbieter und Betreiber.
Aktualisiert am: 19.08.2026
Die Rollen und die Einstufung
Entscheidend ist zweierlei: welche Rolle Sie haben und in welche Klasse Ihre Anwendung fällt. Wer ein KI-System selbst entwickelt und in Verkehr bringt, hat andere Pflichten als ein Unternehmen, das ein zugekauftes Werkzeug betrieblich nutzt. Beide brauchen jedoch eine belastbare Übersicht der eingesetzten Systeme.
Zeitplan
Die Pflichten greifen gestaffelt. Verbotene Praktiken und die Anforderung an KI-Kompetenz gelten bereits; die Fristen für Hochrisiko-Anwendungen sind im laufenden europäischen Gesetzgebungsverfahren verschoben worden. Weil sich die Termine noch bewegen, führe ich den aktuellen Stand auf der Seite EU-AI-Act-Audit und nicht im Glossar.
Wo das im Mandat vorkommt
Einstufung, Verzeichnis und Nachweise baue ich unter KI-Management auf; das Verzeichnis der KI-Systeme und die zugehörigen Bewertungen führen Sie im KI-Manager.
Häufige Frage
Betrifft der EU AI Act auch Unternehmen, die KI nur einsetzen?
Ja. Betreiber haben eigene Pflichten, etwa zur bestimmungsgemäßen Nutzung, zur menschlichen Aufsicht bei regulierten Anwendungen und zur KI-Kompetenz der eingesetzten Personen. Der Umfang ist geringer als bei Anbietern, aber er ist nicht null.