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Leistungsbeschreibung und Besondere Bedingungen: SEO & GEO Jahresprogramm

TSMONDO UG (haftungsbeschränkt) — Sichtbarkeits-Check und Jahresprogramm für Suchmaschinen- und KI-Sichtbarkeit

→ Zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Diese Leistungsbeschreibung und Besonderen Bedingungen gelten ergänzend zu den AGB der TSMONDO UG für das SEO & GEO Jahresprogramm einschließlich des einzeln buchbaren Sichtbarkeits-Checks. Sie richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB; ein Vertragsschluss mit Verbrauchern kommt nicht zustande.

Inhaltsverzeichnis

  1. Anwendungsbereich und Verhältnis zu den AGB
  2. Leistungen und Preise im Überblick
  3. Sichtbarkeits-Check
  4. Jahresprogramm: Pakete Lokal und Lokal Plus
  5. Phasenplan
  6. Erstgespräch
  7. Vergütung und Zahlung
  8. Risikoumkehr: Storno nach dem Check
  9. Ausstieg zum Ende von Monat 6
  10. Fortführung ab Monat 13: Betreuung (optional)
  11. Gebietsschutz
  12. Keine Erfolgsgarantie
  13. Rechte an Texten und Seiten, Referenznennung
  14. Mitwirkung des Kunden
  15. Datenschutz
  16. Sonstige Bestimmungen

§ 1 Anwendungsbereich und Verhältnis zu den AGB

(1) Diese Leistungsbeschreibung und Besonderen Bedingungen gelten für das „SEO & GEO Jahresprogramm" der TSMONDO UG (haftungsbeschränkt) — nachfolgend „TSMONDO" — einschließlich des einzeln buchbaren Sichtbarkeits-Checks nach § 3.

(2) Diese Bedingungen ergänzen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der TSMONDO UG in der bei Vertragsschluss gültigen Fassung (§ 1 Absatz 3 AGB); spätere Änderungen der AGB gelten nur nach Maßgabe von § 31 AGB. Diese Bedingungen werden durch Bezugnahme im Angebot Vertragsbestandteil; TSMONDO fügt sie dem Angebot bei oder verlinkt sie dort. Sie gehen den AGB als speziellere Regelung vor, soweit sie von diesen abweichen (§ 2 Absatz 4 AGB). Im Übrigen gelten die AGB, insbesondere zu Vertragsschluss (§ 2 AGB), Mitwirkung (§ 3 AGB), Vergütung und Zahlung (§§ 5, 6 AGB), Haftung (§ 9 AGB), Geheimhaltung (§ 10 AGB) und Datenschutz (§ 11 AGB).

(3) Das Jahresprogramm ist eine Beratungs- und Umsetzungsleistung im Bereich Suchmaschinenoptimierung (SEO) und Generative Engine Optimization (GEO). Auf sie findet Teil B der AGB Anwendung, auch soweit § 13 Absatz 1 AGB die Fachgebiete SEO und GEO nicht ausdrücklich nennt. Nach § 13 Absatz 2 AGB schuldet TSMONDO die sorgfältige Erbringung der vereinbarten Tätigkeiten, keinen bestimmten Erfolg. § 12 dieser Bedingungen konkretisiert dies für dieses Produkt.

(4) Dieses Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, an juristische Personen des öffentlichen Rechts und an öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Ein Vertragsschluss mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB kommt nicht zustande; § 1 Absatz 2 und § 24 der AGB gelten entsprechend. Der Kunde bestätigt bei Auftragserteilung in Textform, dass er den Vertrag in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit schließt; § 24 Absatz 5 AGB gilt entsprechend.

(5) Da ausschließlich mit Unternehmern kontrahiert wird, besteht kein Widerrufsrecht; die §§ 312g, 355 BGB finden keine Anwendung.

§ 2 Leistungen und Preise im Überblick

(1) TSMONDO bietet im Rahmen dieses Produkts folgende Leistungen an:

Leistung Preis Anmerkung
Sichtbarkeits-Check (einzeln, § 3) 499 € netto im Jahresprogramm enthalten
Jahresprogramm Lokal (§ 4 Absatz 2) 249 €/Monat netto 12 Monatsraten, gesamt 2.988 € netto
Jahresprogramm Lokal Plus (§ 4 Absatz 3) 399 €/Monat netto 12 Monatsraten, gesamt 4.788 € netto
Betreuung ab Monat 13 — Lokal (optional, § 10) 149 €/Monat netto monatlich kündbar, nur bei gesonderter Buchung
Betreuung ab Monat 13 — Lokal Plus (optional, § 10) 199 €/Monat netto monatlich kündbar, nur bei gesonderter Buchung
Erstgespräch (§ 6) kostenlos 30 Minuten, unverbindlich

(2) Sämtliche Preisangaben sind Nettopreise zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer; § 5 Absatz 6 AGB gilt.

§ 3 Sichtbarkeits-Check

(1) Der Sichtbarkeits-Check kann einzeln zum Preis von 499 € netto gebucht werden oder ist Bestandteil des Jahresprogramms nach § 4.

(2) Der Check umfasst:

  • Technik-Prüfung der Webseite (Indexierung, Rendering, Ladezeit, mobile Darstellung, Security-Header)
  • Prüfung des Google-Unternehmensprofils
  • Zehn echte, kundennahe Fragen, abgefragt in ChatGPT, Perplexity, Gemini und Google AI Mode
  • Vergleich mit drei Wettbewerbern
  • Kurzblick Datenschutz (Datenschutzerklärung, Einwilligungen, offensichtliche Lücken) als technische Sichtprüfung; eine Rechtsberatung ist nicht Gegenstand des Checks
  • Zehn priorisierte Maßnahmen
  • Schriftlicher Bericht
  • Besprechung von 45 Minuten

(3) Lieferzeit: 5 bis 7 Werktage, gerechnet ab Zugang der für den Check erforderlichen Informationen und Zugänge des Kunden (§ 14) bei TSMONDO. Verzögert sich die Bereitstellung, verlängert sich die Lieferzeit entsprechend.

(4) Bucht der Kunde das Jahresprogramm nach § 4 innerhalb von drei Monaten nach Zugang des Berichts eines zuvor einzeln gebuchten Sichtbarkeits-Checks, rechnet TSMONDO den bereits gezahlten Preis des Checks (499 € netto) vollständig auf die Vergütung des Jahresprogramms an (§ 7 Absatz 4); der Check wird dann nicht erneut durchgeführt. § 8 findet in diesem Fall keine Anwendung; die Leistungen nach § 4 Absatz 2 und 3 beginnen abweichend von den dortigen Zeitangaben mit Vertragsbeginn.

§ 4 Jahresprogramm: Pakete Lokal und Lokal Plus

(1) Laufzeit 12 Monate ab Vertragsschluss (Vertragsbeginn). Vertragsmonate werden ab Vertragsbeginn gezählt; der erste Vertragsmonat beginnt am Tag des Vertragsschlusses. Festpreis für die gesamte Laufzeit, zahlbar in zwölf gleichen Monatsraten. Es handelt sich nicht um ein Abonnement; eine automatische Verlängerung findet nicht statt.

(2) Paket Lokal (249 €/Monat netto, gesamt 2.988 € netto):

  • Sichtbarkeits-Check zum Start
  • Bis zu drei Leistungsseiten, deren Erstellung TSMONDO erst nach Ablauf der Storno-Frist (§ 8) beginnt (regelmäßig noch in Monat 1 und 2)
  • Einrichtung und Optimierung des Google-Unternehmensprofils, strukturierte Daten (Schema) und Freigabe für KI-Crawler, ebenfalls erst nach Ablauf der Storno-Frist (§ 8)
  • Ab Monat 4 je Quartal ein neuer Inhaltsbaustein im Umfang einer Leistungsseite (drei im ersten Jahr; insgesamt bis zu sechs Seiten im ersten Jahr)
  • Monatlicher Bericht zu Google- und KI-Sichtbarkeit
  • GEO (Generative Engine Optimization) inklusive
  • Gebietsschutz nach § 11

(3) Paket Lokal Plus (399 €/Monat netto, gesamt 4.788 € netto) umfasst die Leistungen nach Absatz 2 mit folgenden Abweichungen und Ergänzungen:

  • Bis zu fünf Leistungsseiten, deren Erstellung TSMONDO erst nach Ablauf der Storno-Frist (§ 8) beginnt (regelmäßig noch in Monat 1 bis 3), statt drei Leistungsseiten in Monat 1 und 2
  • Ab Monat 4 jeden Monat eine neue Seite, anstelle des vierteljährlichen Inhaltsbausteins nach Absatz 2 (insgesamt bis zu 14 Seiten im ersten Jahr)
  • Beschriftung von Buchungsportalen und Branchenverzeichnissen mit den vom Kunden angebotenen Leistungen, ebenfalls erst nach Ablauf der Storno-Frist (§ 8)
  • Monatlicher Bericht sowie eine zusätzliche Auswertung je Programmphase (vier Phasenauswertungen, § 5)

(4) Eine „Leistungsseite" im Sinne dieser Bedingungen ist eine inhaltlich eigenständige Seite der Webseite des Kunden zu einer Leistung, einem Standort oder einem vergleichbaren Thema, die TSMONDO im Rahmen des Programms textlich erstellt oder wesentlich überarbeitet und dem Kunden liefert. TSMONDO stellt die Leistungsseite unter Nutzung des vom Kunden nach § 14 Absatz 1 bereitgestellten Zugangs zum Content-Management-System selbst online; hierzu stellt der Kunde den Zugang bereit und erteilt die Freigabe nach § 14 Absatz 2; § 3 Absatz 2 AGB (Datensicherung vor Eingriffen) bleibt unberührt.

§ 5 Phasenplan

(1) Monat 1: Sichtbarkeits-Check, Besprechung, Einrichtung der Messpunkte und Storno-Frist (§ 8). Monat 1 bis 2, jeweils nach Ablauf der Storno-Frist: Google-Unternehmensprofil, technische Grundlagen und erste Leistungsseiten.

(2) Monat 3 bis 6: Inhalte und Profile.

(3) Ende Monat 6: Ausstiegspunkt nach § 9. Die Halbjahresauswertung legt TSMONDO spätestens 21 Tage vor Ablauf des sechsten Vertragsmonats vor, damit der Kunde sie vor Ablauf der Kündigungsfrist nach § 9 Absatz 2 prüfen kann.

(4) Monat 7 bis 9: Optimieren.

(5) Monat 10 bis 12: Messen und Halten, mit Jahresauswertung zum Ende der Laufzeit.

§ 6 Erstgespräch

Vor Buchung bietet TSMONDO ein kostenloses, unverbindliches Erstgespräch von 30 Minuten an. Aus dem Erstgespräch allein entsteht kein Vertrag.

§ 7 Vergütung und Zahlung

(1) Die Vergütung für das Jahresprogramm ist ein Festpreis für die gesamte Laufzeit von 12 Monaten, zahlbar in zwölf gleichen Monatsraten gemäß § 2. Der Preis ändert sich während der Laufzeit nicht; § 5 Absatz 2 Satz 3 AGB gilt. § 14 AGB (Beratungskontingente, Mindestabnahme) findet auf das Jahresprogramm keine Anwendung.

(2) TSMONDO stellt die Monatsraten jeweils zu Beginn des betreffenden Vertragsmonats (§ 4 Absatz 1) in Rechnung, die erste Rate mit Vertragsbeginn und damit vor Lieferung des Sichtbarkeits-Checks. Für die Fälligkeit gilt § 6 Absatz 1 AGB (14 Tage ab Zugang der Rechnung). Die Verrechnung bei einem Storno regelt § 8 Absatz 4.

(3) Für den einzeln gebuchten Sichtbarkeits-Check gilt Absatz 2 entsprechend; die Rechnung wird nach Lieferung des Berichts gestellt.

(4) Im Fall des § 3 Absatz 4 rechnet TSMONDO den bereits gezahlten Preis des Checks auf die erste Monatsrate des Jahresprogramms an; übersteigt er sie, wird der Überschuss mit der oder den nächsten Monatsraten verrechnet.

§ 8 Risikoumkehr: Storno nach dem Check

(1) Der Kunde bucht das Jahresprogramm; TSMONDO liefert zunächst den Sichtbarkeits-Check nach § 3.

(2) Der Kunde kann den Vertrag über das Jahresprogramm innerhalb der Storno-Frist durch Erklärung in Textform gegenüber TSMONDO kündigen (Storno). Die Storno-Frist endet 14 Tage nach der Besprechung des Checks (§ 3 Absatz 2), spätestens jedoch 28 Tage nach Zugang des schriftlichen Check-Berichts beim Kunden — je nachdem, welcher Zeitpunkt früher eintritt. Maßgeblich für die Fristwahrung ist der Zugang der Storno-Erklärung bei TSMONDO.

(3) Storniert der Kunde fristgerecht nach Absatz 2, endet der Vertrag über das Jahresprogramm mit Zugang der Erklärung. Abweichend von § 5 Absatz 5 AGB schuldet der Kunde dann nur den Preis des Sichtbarkeits-Checks von 499 € netto zzgl. Umsatzsteuer; weitere Vergütungsansprüche von TSMONDO aus dem Jahresprogramm bestehen nicht. Der Bericht zum Check verbleibt beim Kunden.

(4) Bis zum Zugang der Stornierung gezahlte Monatsraten rechnet TSMONDO auf den Preis des Checks an. Übersteigen sie ihn, erstattet TSMONDO den Überschuss innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Stornierung; bleiben sie dahinter zurück oder wurde noch keine Rate gezahlt, stellt TSMONDO den Fehlbetrag in Rechnung. Rechnungen über noch nicht gezahlte Monatsraten storniert TSMONDO; bereits ausgestellte Rechnungen werden entsprechend berichtigt.

(5) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund (§ 16 Absatz 3 AGB) bleibt unberührt.

(6) Leistungsseiten, Arbeiten am Google-Unternehmensprofil und technische Anpassungen nach § 4 beginnen erst nach Ablauf der Storno-Frist; bis dahin erbringt TSMONDO nur den Sichtbarkeits-Check und richtet die Messpunkte ein.

§ 9 Ausstieg zum Ende von Monat 6

(1) Der Kunde kann das Jahresprogramm zusätzlich zu § 8 mit Wirkung zum Ende des sechsten Vertragsmonats kündigen.

(2) Die Kündigung bedarf der Textform und muss TSMONDO spätestens 14 Tage vor Ablauf des sechsten Vertragsmonats zugehen.

(3) Nach wirksamer Kündigung entfallen die Monatsraten für den siebten bis zwölften Vertragsmonat. Die Raten für den ersten bis sechsten Vertragsmonat bleiben geschuldet.

(4) Die bis zum Wirksamwerden der Kündigung erstellten Leistungsseiten, Texte und Berichte verbleiben beim Kunden; § 13 gilt.

(5) Im Übrigen ist die ordentliche Kündigung des Jahresprogramms ausgeschlossen; § 16 Absatz 4 AGB gilt entsprechend. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund (§ 16 Absatz 3 AGB) bleibt unberührt.

§ 10 Fortführung ab Monat 13: Betreuung (optional)

(1) Nach Ablauf der zwölfmonatigen Laufzeit kann der Kunde eine Betreuung gesondert buchen. Die Betreuung ist ein eigenständiger Folgevertrag auf unbestimmte Zeit, keine Verlängerung des Jahresprogramms. Ein Automatismus besteht nicht; ohne gesonderte Buchung endet die Zusammenarbeit mit Ablauf der zwölf Monate.

(2) Die Betreuung umfasst, je nach zuletzt gebuchtem Paket:

  • Lokal (149 €/Monat netto): einen Monatsbericht sowie einen neuen Inhaltsbaustein in jedem dritten Betreuungsmonat.
  • Lokal Plus (199 €/Monat netto): einen Monatsbericht sowie einen neuen Inhaltsbaustein in jedem zweiten Betreuungsmonat.

(3) Die Betreuung ist monatlich kündbar: Jede Partei kann sie in Textform zum Ende des laufenden Betreuungsmonats kündigen; die Kündigung muss der anderen Partei bis zum Ablauf dieses Betreuungsmonats zugehen. Betreuungsmonate werden ab Beginn der Betreuung gezählt. § 16 Absatz 2 AGB findet keine Anwendung.

(4) Im Übrigen gelten diese Bedingungen sowie die AGB entsprechend. § 11 (Gebietsschutz) gilt für die Dauer der Betreuung fort, solange diese ununterbrochen an das Jahresprogramm anschließt.

§ 11 Gebietsschutz

(1) Der Gebietsschutz gilt ab Vertragsschluss des jeweiligen Jahresprogramms. Während der Laufzeit des Jahresprogramms nimmt TSMONDO je Branche und Stadtteil nur einen Betrieb als Kunden eines Jahresprogramms an. In Orten ohne eigene Stadtteilgliederung gilt der gesamte Ort als maßgebliches Gebiet. Erhalten zwei Interessenten aus derselben Branche und demselben Stadtteil zeitgleich ein Angebot, erhält derjenige den Gebietsschutz, der zuerst den Vertrag über das Jahresprogramm schließt; TSMONDO weist hierauf in jedem Angebot hin. Angebote über ein Jahresprogramm stehen unter dem Vorbehalt, dass der Gebietsschutz bei ihrer Annahme noch keinem anderen Betrieb zusteht; andernfalls kommt kein Vertrag zustande, und TSMONDO teilt dies unverzüglich mit.

(2) Branche im Sinne dieser Bedingungen ist die im Angebot bezeichnete Hauptleistung des Kunden. Bietet ein Kunde mehrere, deutlich unterschiedliche Hauptleistungen an, wird die Branche für das jeweilige Angebot gesondert festgelegt.

(3) TSMONDO prüft den Gebietsschutz anhand ihrer Kundenliste vor Erstellung des Angebots.

(4) Von Absatz 1 ausgenommen sind:

a) die Fortführung einer Zusammenarbeit außerhalb eines Jahresprogramms mit Betrieben derselben Branche im selben Gebiet, die bereits vor Abschluss des jeweiligen Vertrags über das Jahresprogramm bestand (Bestandskunden); eine solche Zusammenarbeit muss TSMONDO wegen des Gebietsschutzes eines neuen Kunden nicht beenden, sie berechtigt aber nicht zur Aufnahme des Bestandskunden in ein Jahresprogramm;

b) Kunden, die ausschließlich einen einzeln gebuchten Sichtbarkeits-Check ohne Jahresprogramm gebucht haben;

c) Betriebe, die nicht Kunden von TSMONDO im Rahmen eines Jahresprogramms sind.

(5) Der Gebietsschutz verpflichtet ausschließlich TSMONDO. Er bindet keine anderen Anbieter und begründet keinen Anspruch des Kunden gegen Dritte.

(6) Der Gebietsschutz endet mit dem Ende des Jahresprogramms, insbesondere durch Ablauf der Laufzeit, wirksame Kündigung nach § 9 oder Storno nach § 8. Für eine Betreuung nach § 10 gilt § 10 Absatz 4.

§ 12 Keine Erfolgsgarantie

(1) TSMONDO schuldet die in §§ 3 und 4 beschriebenen Leistungen, nicht deren wirtschaftlichen Erfolg (§ 1 Absatz 3 dieser Bedingungen, § 13 Absatz 2 AGB).

(2) TSMONDO garantiert insbesondere nicht: eine bestimmte Position in Suchergebnissen, eine Nennung oder Position in Antworten von KI-Systemen (etwa ChatGPT, Perplexity, Gemini oder Google AI Mode) oder eine bestimmte Zahl an Anfragen, Klicks oder sonstigen Sichtbarkeits-Kennzahlen.

(3) Suchmaschinen und KI-Systeme werden von Dritten betrieben und regelmäßig geändert; ihr Verhalten liegt außerhalb des Einflussbereichs von TSMONDO.

§ 13 Rechte an Texten und Seiten, Referenznennung

(1) An den für den Kunden erstellten Texten und Leistungsseiten erhält der Kunde ein ausschließliches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht, sobald er alle bis zur Übergabe der betreffenden Seite oder des betreffenden Textes fällig gewordenen Monatsraten vollständig gezahlt hat (§ 8 Absatz 1 AGB). Das ausschließliche Nutzungsrecht schließt eine Nutzung der Texte und Seiten durch TSMONDO selbst aus; Absatz 2 bleibt unberührt. Dies weicht von § 17 Absatz 1 AGB (einfaches Nutzungsrecht) ab und geht als speziellere Regelung vor.

(2) § 17 Absatz 2 AGB bleibt unberührt: TSMONDO bleibt berechtigt, das zugrunde liegende Know-how, Methoden, Vorlagen und Bausteine weiter zu verwenden.

(3) Abweichend von § 28 Absatz 1 AGB darf TSMONDO den Kunden als Referenz nur mit gesonderter Zustimmung in Textform benennen. Das gilt insbesondere für die Veröffentlichung von Projektberichten mit Namen, Internetadresse oder Bildschirmfotos der Webseite des Kunden.

§ 14 Mitwirkung des Kunden

(1) Der Kunde stellt die für die Leistungserbringung erforderlichen Zugänge zur Verfügung, insbesondere zum Content-Management-System der Webseite, damit TSMONDO die Leistungsseiten nach § 4 Absatz 4 selbst online stellen kann, sowie zum Google-Unternehmensprofil und zur Google Search Console.

(2) Der Kunde erteilt erforderliche Freigaben, etwa zu Texten, Entwürfen oder Veröffentlichungen, innerhalb von 5 Werktagen nach Vorlage durch TSMONDO.

(3) Der Kunde stellt Fotos und sonstige Inhalte nur bereit, wenn er über die erforderlichen Rechte daran verfügt.

(4) Der Kunde macht wahrheitsgemäße Angaben zu seinen Leistungen und Preisen.

(5) Erfüllt der Kunde diese Mitwirkungspflichten nicht rechtzeitig, verlängern sich hiervon abhängige Fristen und Termine (Lieferzeit des Checks nach § 3 Absatz 3, Phasen nach § 5) entsprechend. § 3 Absatz 3 AGB gilt ergänzend.

§ 15 Datenschutz

(1) Soweit TSMONDO im Rahmen des Jahresprogramms oder des Sichtbarkeits-Checks personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet — etwa bei Zugriff auf Analyse- und Search-Console-Daten oder bei der Auswertung von Anfragen über Kontaktformulare des Kunden —, schließen die Parteien vor Beginn der Verarbeitung den Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) nach Art. 28 DSGVO; § 11 Absatz 2 AGB gilt.

(2) Die Abfrage von KI-Systemen nach § 3 Absatz 2 und § 4 erfolgt mit allgemein gehaltenen, nicht personenbezogenen Testfragen.

§ 16 Sonstige Bestimmungen

(1) Im Übrigen gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der TSMONDO UG in der nach § 1 Absatz 2 maßgeblichen Fassung, insbesondere zu Haftung (§ 9 AGB), Geheimhaltung (§ 10 AGB), KI- und Werkzeugnutzung (§ 12 AGB) sowie Rechtswahl und Gerichtsstand Münster (§ 32 AGB).

(2) Änderungen dieser Besonderen Bedingungen für den einzelnen Vertrag bedürfen der Textform.

(3) Sind einzelne Bestimmungen dieser Besonderen Bedingungen unwirksam oder undurchführbar, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt; § 32 Absatz 4 AGB gilt entsprechend.

Stand: 26.09.2026 — Fassung 2026-09
TSMONDO UG (haftungsbeschränkt)
Zum Erlenbusch 41c, 48167 Münster
Amtsgericht Münster HRB 17396
Geschäftsführer: Thorsten Schmitz-Hübsch
E-Mail: info@tsmondo.de
UStID: DE319493118
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