Lieferkettensicherheit (§ 30 Abs. 2 Nr. 4 BSIG)
Lieferkettensicherheit bezeichnet die Steuerung der Sicherheitsrisiken, die aus Lieferanten, Dienstleistern und eingekaufter Software entstehen. Sie umfasst die Auswahl, die vertragliche Verankerung von Anforderungen, die Überprüfung während der Zusammenarbeit und den geregelten Ausstieg. Im BSIG steht sie als eigene Maßnahmengruppe in § 30 Abs. 2 Nr. 4.
Aktualisiert am: 19.08.2026
Der praktikable Ablauf
- Lieferanten nach Kritikalität einstufen, nicht alle gleich behandeln
- Anforderungen in Verträge und Bestellungen aufnehmen
- Nachweise anfordern: Zertifikate, Testate, Prüfberichte
- Kritische Partner regelmäßig bewerten und die Bewertung ablegen
- Ausstieg und Datenrückgabe vorab regeln
Warum kleine Unternehmen es trotzdem betrifft
Ein nicht erfasster Zulieferer bekommt die Anforderungen über seinen Kunden. Wer die Nachweise nicht liefern kann, verliert Aufträge — das ist der Weg, auf dem NIS2 weit über den Kreis der erfassten Unternehmen hinaus wirkt. Ausführlich im Beitrag Supply-Chain-Security nach NIS2.
Wo das im Mandat vorkommt
Lieferantenregister, Fragebogen und Bewertungsroutine setze ich in der NIS2-Beratung gemeinsam mit dem Einkauf auf. Im NIS2 Manager ist das Lieferantenmanagement als eigenes Register enthalten.
Häufige Frage
Muss ich jeden Lieferanten prüfen?
Nein, sondern die kritischen. Maßstab ist, welchen Zugang ein Partner zu Ihren Systemen und Daten hat und wie stark Ihr Betrieb von ihm abhängt. Für den Rest genügt eine vertragliche Grundanforderung.