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KI-Verordnung: Was gilt für Ihren KI-Einsatz?

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Die Fristen der KI-Verordnung im Überblick

Seit / abWas gilt
02.02.2025Verbotene Praktiken (Art. 5), z. B. Emotionserkennung am Arbeitsplatz. Pflicht, Maßnahmen zur KI-Kompetenz zu ergreifen (Art. 4).
02.08.2025Pflichten für Anbieter von KI-Modellen mit allgemeinem Verwendungszweck. Bußgeldvorschriften (Art. 99).
02.08.2026Transparenzpflichten (Art. 50): KI-Interaktion erkennbar machen, Deepfakes offenlegen, über Emotionserkennung informieren.
02.12.2026Zwei neue Verbote (intime Deepfakes ohne Einwilligung, Darstellungen sexuellen Kindesmissbrauchs). Maschinenlesbare Kennzeichnung für Systeme, die vor dem 02.08.2026 auf dem Markt waren.
02.12.2027Hochrisiko-KI nach Anhang III, z. B. Personalauswahl, Bonitätsprüfung, biometrische Identifizierung. Betreiberpflichten nach Art. 26, Grundrechte-Folgenabschätzung nach Art. 27.
02.08.2028Hochrisiko-KI in Produkten nach Anhang I, z. B. Maschinen und Medizinprodukte.

Gilt die KI-Verordnung auch, wenn wir nur ChatGPT oder Copilot nutzen?

Ja. Wer KI beruflich nutzt, ist Betreiber im Sinne der KI-Verordnung (Art. 3 Nr. 4). Seit dem 02.02.2025 müssen Betreiber Maßnahmen ergreifen, um die KI-Kompetenz ihres Personals zu unterstützen (Art. 4). Für allgemeine Text- und Übersetzungshilfen gilt sonst die niedrigste Risikoklasse.

Ab wann gelten die Pflichten für Hochrisiko-KI?

Für Hochrisiko-KI nach Anhang III (z. B. Personalauswahl, Bonitätsprüfung) gelten die Pflichten ab dem 02.12.2027, für KI in Produkten nach Anhang I ab dem 02.08.2028. Beide Fristen wurden durch die Verordnung (EU) 2026/1744 verschoben.

Was gilt seit dem 02.08.2026?

Seit dem 02.08.2026 gelten die Transparenzpflichten nach Art. 50: Menschen müssen erkennen können, dass sie mit einer KI sprechen, Deepfakes müssen offengelegt werden, und Betroffene müssen über Emotionserkennung informiert werden.

Wer prüft die Einhaltung in Deutschland?

Zentrale Marktüberwachungsbehörde ist die Bundesnetzagentur (KI-MIG, in Kraft seit 29.07.2026), im Finanzsektor die BaFin.