Glossar · Rollen

DSB — Datenschutzbeauftragter

Ein DSB (Datenschutzbeauftragter) ist die Rolle, die die Einhaltung des Datenschutzrechts im Unternehmen überwacht, die Verantwortlichen berät und als Anlaufstelle für Aufsichtsbehörde und betroffene Personen dient. Er entscheidet nicht über Verarbeitungen — die Verantwortung bleibt bei der Geschäftsleitung —, aber er muss unabhängig arbeiten und direkt an sie berichten können.

Aktualisiert am: 19.08.2026

Wann eine Benennung nötig ist

Nach der DSGVO ist ein DSB unter anderem bei umfangreicher regelmäßiger Überwachung oder umfangreicher Verarbeitung besonderer Datenkategorien zu benennen. In Deutschland kommt § 38 BDSG hinzu: Er verlangt eine Benennung, wenn in der Regel mindestens 20 Personen ständig mit automatisierter Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt sind.

Intern oder extern

Beides ist zulässig. Intern entsteht schnell ein Interessenkonflikt — IT-Leitung, Personalleitung und Geschäftsführung scheiden als DSB aus, weil sie über Verarbeitungen mitentscheiden. Extern gibt es diesen Konflikt nicht, dafür braucht es einen festen Zugang zu den Fachbereichen.

Wo das im Mandat vorkommt

Ich übernehme die Rolle extern mit fester Sprechstunde, Schulungen und Nachweisführung — der Leistungsumfang steht unter externer Datenschutzbeauftragter. Für eine einmalige Standortbestimmung eignet sich das Datenschutz-Audit.

Häufige Frage

Haftet der Datenschutzbeauftragte für Verstöße?

Nein, die Verantwortung bleibt beim Verantwortlichen, also beim Unternehmen und seiner Leitung. Der DSB überwacht und berät; für Bußgelder haftet er nicht. Er darf wegen der Erfüllung seiner Aufgaben auch nicht benachteiligt werden.

Verwandte Begriffe

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